Leider stehen wir insbesondere wegen der hohen Zahl von Ablehnungsbescheiden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter einem enormen „Aktendruck“; andererseits wollen wir — wie bisher — eine gute, sachgerechte und qualitativ hochwertige Sachbearbeitung erbringen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, sehen wir uns bis auf Weiteres nicht in der Lage, Neumandate anzunehmen: Ausnahmen gelten für Ablehnungsbescheide syrischer, afghanischer, irakischer und iranischer Staatsangehöriger.
Für alle übrigen Verfahren gilt: Sollte Ihnen ein Bescheid von Behörden mit Fristen zugegangen sein, so können Sie, falls nötig in Begleitung von Personen Ihres Vertrauens und /oder DolmetscherInnen, bei derjenigen Stelle vorsprechen, die für die Bearbeitung des jeweiligen Rechtsmittels zuständig ist. Sie können dort die jeweils erforderlichen Rechtsmittel zur Niederschrift einlegen.
Welches Rechtsmittel das Notwendige ist ergibt sich aus dem Ihnen zugegangenen Bescheid. Ebenso wird aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die immer am Ende eines Bescheides steht, ersichtlich, wo das Rechtsmittel (Widerspruch, Klage o.ä.) zu erheben ist.
Sie können gern ab April 2019 wieder nachfragen, ob wieder Kapazitäten bestehen.
Unsere “offene Sprechstunde“ wird bis auf Weiteres nicht mehr stattfinden können.